Pachtgewässer
Der Verein ist Pächter von über 30km Bewässerungskanälen.
Die Mooskanäle dürfen nur von Mitgliedern des SFV Ins befischt werden!
Jeden Frühling werden anlässlich des Hegetages die Kanäle “geputzt” (siehe Jahresprogramm).
Situationsplan Pachtgewässer
Reglement für das Fischen in den Vereinsgewässern
Für das Fischen in den Vereinsgewässern, gemäss Plan (ohne Broye), gelten folgende Vorschriften:
1. Voraussetzungen
1.1 Fischereipass
Der Fischer muss im Besitze eines gültigen Fischereipasses sowie eines SaNa-Ausweises sein.
Der Fischereipass (mit Gültigkeitsdauer: 1.1-31.12) wird nur an Mitglieder des Sportfischerverein Ins ausgestellt.
1.1.1 Ausnahmeregelung:
Für die Fischerei-Ausbildung (Jungfischerkurse, SaNa, Ferienpass) des SFV Ins können die Vereinsgewässer auch durch Personen befischt werden, welche nicht Mitglied des Vereins sind und keinen Sachkundenachweis besitzen.
1.2 Voraussetzung Fischfangstatistik:
Mit dem Fischereipass muss eine Fischfangstatistik geführt werden.
Die Fischfangstatistik, mit oder ohne Einträge, ist bis am 7. Januar des Folgejahres an die Ausgabestelle zurückzusenden.
- Alle behändigten Fische mit einem Fangmindestmass sind in der Fischfangstatistik aufzuführen.
- Alle behändigten Fische ohne Fangmindestmass sind in der Fischfangstatistik aufzuführen.
- Datum des Fangtages, Name des Kanals, Fischart und Länge müssen in der Fischfangstatistik ersichtlich sein.
2. Fischereivorschriften
Für die Fischerei (inkl. Köderfischfang) gilt das Reglement über die Fischerei des Kantons Bern.
3. Fischen mit Köderfischen
Die Bewässerungskanäle (alle ausser Hauptkanal) gelten als stehende Gewässer unter 30 Hektaren, daher ist das Fischen mit lebenden Köderfischen gestattet.
Der Hauptkanal ist jedoch ein Fliessgewässer, folglich ist hier das Fischen mit lebenden Köderfischen verboten.
4. Midestfangmasse und Schonzeiten
Es gelten die Bestimmungen für “übrige Gewässer” gemäss Reglement über die Fischerei des Kantons Bern.
5. Zusätzliche, vereinsinterne Vorschriften
Im Hauptkanal ist das Fischen mit Widerhacken verboten.
6. Gastkarten
Der Sportfischer Verein Ins stellt für das Fischen in den Vereinsgewässern, Gastkarten aus. Die Gastkarte ist für einen (1) Tag gültig.
Folgende Anforderungen müssen eingehalten werden:
- Die Gastkarte muss durch ein Vereinsmitglied beantragt werden.
- Name, Adresse, Geburtsdatum vom Gastkartenbezüger und Datum des Fischertages müssen beim Antrag angegeben werden.
- Die Gastkarte ist spätestens 3 Tage nach dem Gültigkeitsdatum an die Ausgabestelle zurückzusenden.
- Alle behändigten Fische mit einem Fangmindestmass sind in der Fischfangstatistik aufzuführen.
- Alle behändigten Fische ohne Fangmindestmass sind in der Fischfangstatistik aufzuführen.
- Datum des Fangtages, Name des Kanals, Fischart und Länge müssen in der Fischfangstatistik ersichtlich sein.
Diese Reglement wurde an der Hauptversammlung vom 23. Februar 2024 genehmigt und in Kraft gesetzt. Es ersetzt das Reglement “Fischen in den Vereinsgewässern” (Ausgabe 1990 mit Änderungen 1994 und 2004).